Das Literaturhaus Graz stellt für Gastveranstaltungen lediglich die Räume zur Verfügung. Für die Einholung aller behördlichen Genehmigungen und die Einhaltung aller behördlichen Auflagen ist der Gastveranstalter selbst verantwortlich und haftbar. Veranstaltungen müssen vom Veranstaltungsreferat der Stadt Graz bewilligt werden. Bei Veranstaltungen mit bis zu 50 BesucherInnen (samt mitwirkenden KünstlerInnen) ist eine Meldung spätestens eine Woche vor der Veranstaltung nötig. Bei Veranstaltungen mit über 50 BesucherInnen muss die Veranstaltung per Bescheid behördlich genehmigt werden.

Die beiden Veranstaltungsräume des Literaturhauses Graz (Saal und Lounge) stehen innerhalb eines vorgegebenen, mietkostenfreien Kontingents der Stadt Graz (60 Tage/Jahr) der lokalen freien Szene unabhängig vom Veranstaltungsprogramm des Literaturhauses für externe kulturelle und kulturbezogene Veranstaltungen zur Verfügung. Die Veranstaltungsräume eignen sich für Lesungen, kleinere Theaterprojekte, Vorträge und Symposien. Aufwändige Theaterproduktionen mit langen Probezeiten und komplexen Aufbauten können nur in den Sommermonaten Juli und August und nach Verfügbarkeit des Haustechnikers durchgeführt werden.

Im Zeitraum von 24.00/0.00 Uhr bis 9.00 Uhr ist die Nutzung der Räume des Literaturhauses Graz (auch für Zwecke des Auf- und- Abbaus) ausnahmslos untersagt. Der Gartenbereich samt angrenzender Terrasse steht als Ort für Veranstaltungen nicht zur Verfügung, Besucherinnen und Besucher des Literaturhaussaales dürfen sich dort bis maximal 22.00 Uhr aufhalten.

Die Kosten für Technik, Auf- und Umbau (Saal und Bühne) und Aufsicht werden vom/von der Vertragspartner/in getragen. Bei Benutzung der Technik des Literaturhauses muss der/die Vertragspartner/in den Techniker des Literaturhauses anmieten. Die aktuellen Kostensätze betragen:

Raumbenutzung mit Technik (Techniker und /oder Auf- Um- und Abbau, Saal und Bühne): Pauschale für 4 Stunden an Wochentagen € 120.-plus 20% Ust.; jede weitere Stunde € 30.- plus 20% Ust.; an Samstagen alles plus 50%. An Sonn- und Feiertagen ist eine Überlassung der Räumlichkeiten nur in Ausnahmefällen möglich; hier betragen alle Kosten plus 100%.

Raumbenutzung ohne Technik (nur Aufsicht, ohne Zusatzleistung): Stundensatz Wochentag 9.00 – 17.00 Uhr: € 20.-plus 20% Ust.; Stundensatz Wochentag ab 17.00 bis 24.00 Uhr und an Samstagen: € 30.- plus 20% Ust. An Sonn- und Feiertagen ist eine Überlassung der Räumlichkeiten nur in Ausnahmefällen möglich; hier betragen die Kosten € 40.- /Stunde plus Ust.